Liebe Schulgemeinschaft,
die neue Schulmail hat uns erreicht.
Folgende Regelungen sollen nun umgesetzt werden (Stand 05.03.2021):
Zitat aus der Schulmail vom 05.03.2021
" Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
• Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort....
• Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I ... wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
• Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
• Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
• Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
• Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
• Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin eine pädagogische Betreuung vorzusehen, die sich nach den üblichen Unterrichtszeiten richtet.
• Schulen können im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Ressourcen, Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, das Angebot unterbreiten, unter Aufsicht in den Räumen der Schule an den Aufgaben aus dem Distanzunterricht zu arbeiten.
• Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des Wechselmodells ist die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen."
Am Montag wird es

in gesondertes Schreiben der Schulleitung geben.
Viele Grüße
Ihre RSZ
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